Dokumente · Daten
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Art. 30 Abs. 2 DSGVO: was FND im Auftrag der betreuten Organisationen verarbeitet.
Kurz gefasst
Das Verzeichnis, das ein Auftragsverarbeiter führen muss, veröffentlicht statt auf Anfrage verschickt.
Sechs Tätigkeiten, je mit Zweck, Kategorien, Empfängern, Übermittlungen und Frist.
Ihr eigenes Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 kann daraus übernehmen.
1.Geltungsbereich
Dies ist das Verzeichnis von FND als Auftragsverarbeiter nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO, geführt im Auftrag jeder Partnerorganisation. Die Organisation führt ihr eigenes Verzeichnis als Verantwortlicher nach Art. 30 Abs. 1; die Zeilen unten sind so geschrieben, dass sie dort übernommen werden können.
2.Das Verzeichnis
Tätigkeit Zweck Datenkategorien Aufbewahrung Konto und Zugehörigkeit Einem verifizierten Teilnehmer Zugang zur Welt der eigenen Organisation geben Name, Benutzername, optionaler Avatar und Interessen, Organisation, Verifizierungsstatus, Rolle Bis Entzug oder Löschung, dann vollständig kaskadierend Aktivitäten und Treffen Zeigen, was gerade läuft, und Mitmachen ermöglichen Titel, Zeit, Ort, Teilnehmer, Fotos Mit dem Treffen, danach mit der Laufzeit der Organisation Nachrichten in einem Treffen Eine Aktivität unter den Beteiligten abstimmen Nachrichtentext, Autor, Zeitstempel Mit dem Treffen Anwesenheit Zeigen, wer an einer Zone ist, und Zugang bei Weggang entziehen Zonen-Check-ins (Ort, Zeit) 30 Tage Sicherheit und Moderation Meldungen prüfen, Wiederholungstäter beschränken, einen Vorfall rekonstruieren Meldungen, Moderationshandlungen, Vorfallsprotokoll, Audittrail 30 Tage rollierend Abrechnung und Support Einen Pass verkaufen, einen Beleg ausstellen, dem Käufer antworten Name der Leitung, Organisation, E-Mail, Zahlungsmetadaten 7 Jahre für Rechnungen, 24 Monate für Anfragen Empfänger: die Unterauftragsverarbeiter unter /subprocessors, sonst niemand. Kein Profiling, keine automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung, und der Dienst fragt keine besonderen Kategorien nach Art. 9 ab.
3.Sicherheitsmaßnahmen
Die nach Art. 30 Abs. 2 lit. d verlangte allgemeine Beschreibung steht vollständig unter /security: Isolierung je Organisation auf Zeilenebene, TLS und Verschlüsselung im Ruhezustand, Mehrfaktor-Zugriff auf Produktion, getestete tägliche Backups und Datenminimierung als erste Maßnahme.
4.Übermittlungen
Teilnehmerdaten bleiben in der Europäischen Union. Zahlung und transaktionale E-Mail betreffen Anbieter mit US-Betrieb unter Standardvertragsklauseln, und keiner erhält Teilnehmerdaten. Die Bewertung dazu steht unter /transfers.
5.Kontakt
Fragen zu diesem Verzeichnis gehen an privacy@findndo.app und werden binnen zwei Werktagen beantwortet. FND muss nach Art. 37 keinen Datenschutzbeauftragten benennen; der Betreiber antwortet direkt.
Änderungsprotokoll
v1.024. Juli 2026
- Erste veröffentlichte Fassung.
Herausgegeben von
FND (Find 'n Do)
Belgium
Aufsichtsbehörde
Gegevensbeschermingsautoriteit / Autorité de protection des données
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