FNDVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Art. 30 Abs. 2 DSGVO: was FND im Auftrag der betreuten Organisationen verarbeitet.

Fassung
v1.0
In Kraft seit
24. Juli 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Inhalt
5 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gefasst

Das Verzeichnis, das ein Auftragsverarbeiter führen muss, veröffentlicht statt auf Anfrage verschickt.

Sechs Tätigkeiten, je mit Zweck, Kategorien, Empfängern, Übermittlungen und Frist.

Ihr eigenes Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 kann daraus übernehmen.

  1. 1.Geltungsbereich

    Dies ist das Verzeichnis von FND als Auftragsverarbeiter nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO, geführt im Auftrag jeder Partnerorganisation. Die Organisation führt ihr eigenes Verzeichnis als Verantwortlicher nach Art. 30 Abs. 1; die Zeilen unten sind so geschrieben, dass sie dort übernommen werden können.

  2. 2.Das Verzeichnis

    TätigkeitZweckDatenkategorienAufbewahrung
    Konto und ZugehörigkeitEinem verifizierten Teilnehmer Zugang zur Welt der eigenen Organisation gebenName, Benutzername, optionaler Avatar und Interessen, Organisation, Verifizierungsstatus, RolleBis Entzug oder Löschung, dann vollständig kaskadierend
    Aktivitäten und TreffenZeigen, was gerade läuft, und Mitmachen ermöglichenTitel, Zeit, Ort, Teilnehmer, FotosMit dem Treffen, danach mit der Laufzeit der Organisation
    Nachrichten in einem TreffenEine Aktivität unter den Beteiligten abstimmenNachrichtentext, Autor, ZeitstempelMit dem Treffen
    AnwesenheitZeigen, wer an einer Zone ist, und Zugang bei Weggang entziehenZonen-Check-ins (Ort, Zeit)30 Tage
    Sicherheit und ModerationMeldungen prüfen, Wiederholungstäter beschränken, einen Vorfall rekonstruierenMeldungen, Moderationshandlungen, Vorfallsprotokoll, Audittrail30 Tage rollierend
    Abrechnung und SupportEinen Pass verkaufen, einen Beleg ausstellen, dem Käufer antwortenName der Leitung, Organisation, E-Mail, Zahlungsmetadaten7 Jahre für Rechnungen, 24 Monate für Anfragen

    Empfänger: die Unterauftragsverarbeiter unter /subprocessors, sonst niemand. Kein Profiling, keine automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung, und der Dienst fragt keine besonderen Kategorien nach Art. 9 ab.

  3. 3.Sicherheitsmaßnahmen

    Die nach Art. 30 Abs. 2 lit. d verlangte allgemeine Beschreibung steht vollständig unter /security: Isolierung je Organisation auf Zeilenebene, TLS und Verschlüsselung im Ruhezustand, Mehrfaktor-Zugriff auf Produktion, getestete tägliche Backups und Datenminimierung als erste Maßnahme.

  4. 4.Übermittlungen

    Teilnehmerdaten bleiben in der Europäischen Union. Zahlung und transaktionale E-Mail betreffen Anbieter mit US-Betrieb unter Standardvertragsklauseln, und keiner erhält Teilnehmerdaten. Die Bewertung dazu steht unter /transfers.

  5. 5.Kontakt

    Fragen zu diesem Verzeichnis gehen an privacy@findndo.app und werden binnen zwei Werktagen beantwortet. FND muss nach Art. 37 keinen Datenschutzbeauftragten benennen; der Betreiber antwortet direkt.

Änderungsprotokoll

  1. v1.024. Juli 2026

    • Erste veröffentlichte Fassung.

Herausgegeben von

FND (Find 'n Do)

Belgium

Aufsichtsbehörde

Gegevensbeschermingsautoriteit / Autorité de protection des données

www.gegevensbeschermingsautoriteit.be

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