Dokumente · Daten
Transfer-Folgenabschätzung
Warum zwei amerikanische Namen in der Liste der Unterauftragsverarbeiter stehen und warum keine Teilnehmerdaten zu ihnen gelangen.
Kurz gefasst
Im Normalbetrieb verlassen keine Teilnehmerdaten den EWR.
Zwei Anbieter mit US-Betrieb berühren nur die Kontaktdaten einer zahlenden Leitung.
Jede Übermittlung ist durch Standardvertragsklauseln und die Maßnahmen unten gedeckt.
1.Warum es dieses Dokument gibt
Seit Schrems II muss ein Verantwortlicher bewerten und nicht annehmen, dass eine Übermittlung außerhalb des EWR angemessen geschützt ist. Eine Schule, die uns danach fragt, sollte keine eigene Bewertung beauftragen müssen, also ist unsere veröffentlicht.
2.Was tatsächlich eine Grenze überschreitet
Empfänger Daten Teilnehmer betroffen Mechanismus Stripe Name, Organisation, E-Mail und Zahlungsmetadaten der zahlenden Leitung Keine SCC, Modul 2, plus Stripes eigene EU-Einheit Resend Adresse und Inhalt von Nachrichten an Leitung und Team Keine SCC, Modul 2 Apple (APNs) Gerätetoken und Mitteilungstext, im Transit Ja, nur im Transit Apples Bedingungen und SCC; nichts gespeichert Supabase (Datenbank und Dateien) und Vercel (Hosting) laufen in der EU, im Ruhezustand überschreitet also nichts aus dem Teilnehmerdatensatz eine Grenze.
3.Die Risikobewertung
Die Frage ist, ob US-Überwachungsrecht die übermittelten Daten so erreichen könnte, dass der europäische Schutz ausgehöhlt wird.
- 3.1Umfang und Art: übermittelt werden Kontakt- und Abrechnungsdaten Erwachsener in beruflicher Rolle, keine Akten von Kindern.
- 3.2Sensibilität: keine besonderen Kategorien, keine Standorthistorie, keine von Minderjährigen erstellten Inhalte.
- 3.3Praktische Exposition: eine Anordnung gegen Stripe oder Resend würde zeigen, dass eine Organisation FND gekauft hat, nichts über ihre Teilnehmer.
- 3.4Der Text einer Mitteilung über APNs kann eine Aktivität nennen, daher halten wir ihn allgemein und nehmen nie vollen Namen oder Standort eines Teilnehmers auf.
4.Ergänzende Maßnahmen
- 4.1Zuerst Minimierung: Teilnehmerdaten sind architektonisch von diesen Systemen ausgeschlossen, nicht zur Laufzeit herausgefiltert.
- 4.2TLS im Transport zu jedem Anbieter und Verschlüsselung im Ruhezustand bei den EU-Anbietern.
- 4.3Vertragliche Zusage jedes Anbieters, zu weit gefasste Anfragen anzufechten und zu benachrichtigen, soweit rechtlich zulässig.
- 4.4Wir informieren die betroffene Organisation über jede behördliche Anfrage, sofern uns das nicht untersagt ist. Siehe /security.
5.Ergebnis und Überprüfung
Die Übermittlungen sind begrenzt, wenig sensibel und durch SCC samt den obigen Maßnahmen gedeckt; wir halten sie für angemessen geschützt. Diese Bewertung wird bei jeder Änderung der Unterauftragsverarbeiter-Liste überprüft, mindestens jährlich. Sie sehen das anders? Schreiben Sie an privacy@findndo.app: ein Datenschutzbeauftragter, der hier eine Lücke findet, tut uns einen Gefallen.
Änderungsprotokoll
v1.024. Juli 2026
- Erste veröffentlichte Fassung.
Herausgegeben von
FND (Find 'n Do)
Belgium
Aufsichtsbehörde
Gegevensbeschermingsautoriteit / Autorité de protection des données
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