Dokumente · Daten
DSFA-Starterpaket
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung, die Ihre Organisation übernehmen kann, statt bei null anzufangen.
Kurz gefasst
Die Verarbeitung von Kinderdaten in größerem Umfang verlangt meist eine DSFA nach Art. 35.
Dies ist unsere, aus Sicht des Auftragsverarbeiters, zum Anpassen und Unterschreiben.
Jedes Risiko steht neben der Designentscheidung, die es beantwortet.
1.Wessen Abschätzung das ist
Die DSFA-Pflicht nach Art. 35 DSGVO liegt beim Verantwortlichen, also bei Ihrer Organisation, nicht bei uns. Es folgt das Material, das nur ein Auftragsverarbeiter liefern kann, so aufbereitet, dass eine Schule oder Gemeinde es übernehmen, um eigenen Kontext ergänzen und unterschreiben kann.
2.Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit
Die Verarbeitung existiert, damit Teilnehmer einer Organisation sehen, was gerade läuft, und mitmachen können, und damit das Team den Tag führen kann. Jede Kategorie aus /ropa hängt an einem dieser zwei Zwecke; nichts wird erhoben, weil es später nützlich sein könnte.
- 2.1Weniger eingriffsintensive Alternativen wurden geprüft: ein Papierplan lässt sich während eines Durchgangs nicht aktualisieren, und ein Gruppenchat hat weder Verifizierung noch Moderation.
- 2.2Die eingriffsintensivste Option, der Live-Standort der Teilnehmer, wurde beim Entwurf verworfen und ist in diesem System nicht erhebbar.
3.Risiken und Maßnahmen
Risiko für den Teilnehmer Maßnahme Restrisiko Ein Fremder kontaktiert einen Minderjährigen Keine öffentliche Anmeldung, keine Entdeckung, Verifizierung vor Ort durch das Team, keine Sicht zwischen Organisationen Gering: setzt voraus, dass das Team die falsche Person verifiziert, ein Versagen in der physischen Welt Der Aufenthalt eines Kindes gelangt nach außen Live-Standort wird nicht erhoben; Anwesenheit existiert nur als Zonen-Check-ins über 30 Tage Sehr gering: das Datum existiert nicht, um abzufließen Fotos Minderjähriger verbreiten sich außerhalb der Gruppe Fotos nur in der verifizierten Organisation sichtbar, keine externen Links, kaskadierende Löschung Gering: ein Teilnehmer kann weiterhin seinen Bildschirm abfotografieren, das ist ein menschliches Problem Mobbing innerhalb der Gruppe Meldung in der App an das Team, das die Personen kennt, automatische Beschränkung bei Wiederholung, 30-Tage-Audittrail Mittel: durch Software gemildert, nicht gelöst; das Team muss eingreifen Unbefugter Zugriff auf die Datenbank Row Level Security je Organisation, MFA auf Produktion, Verschlüsselung im Transport und im Ruhezustand Gering Daten länger gespeichert als nötig Veröffentlichte Fristen, kaskadierende Löschung beim Entzug, Löschung 90 Tage nach der Laufzeit Gering Abhängigkeit oder Ausfall des Anbieters Export auf Anfrage, veröffentlichter Fortführungsplan unter /continuity Mittel: einem kleinen Anbieter eigen, aufgefangen durch die Exportzusage 4.Die Betroffenen anhören
Art. 35 Abs. 9 verlangt vom Verantwortlichen, gegebenenfalls den Standpunkt der Betroffenen einzuholen. Praktisch heißt das: Teilnehmer und Eltern der eigenen Organisation fragen; das klar formulierte Material unter /participants und /children existiert, damit sie sich eine Meinung bilden können, ohne einen Vertrag zu lesen.
5.Ergebnis
Nach unserer Einschätzung sind die Restrisiken gering genug, dass eine vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 nicht erforderlich ist. Ihre Organisation zieht ihren eigenen Schluss in ihrem eigenen Kontext, und wir beantworten binnen zwei Werktagen jede Frage, die dazwischen steht.
Änderungsprotokoll
v1.024. Juli 2026
- Erste veröffentlichte Fassung.
Herausgegeben von
FND (Find 'n Do)
Belgium
Aufsichtsbehörde
Gegevensbeschermingsautoriteit / Autorité de protection des données
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